Allgmeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn wir uns mit diesen schriftlich einverstanden erklärt haben. Durch die Bestellung oder die Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit unserer Verkaufsbedingungen.

Durch die Bestellung oder die Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit unserer Verkaufsbedingungen.

Vertragsabschluss:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend - sie basieren auf den am Angebotstag geltenden Kosten. 
Erst mit der Annahme oder der Ausführung der Bestellung durch uns kommt der Vertrag zustande.
Alle Vereinbarungen, Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


Liefermenge:

Für alle Teile, die eine Sonderanfertigung erfordern, behalten wir uns eine Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 10% vor. Bei Anfertigung von geringen Stückzahlen behalten wir uns höhere Überlieferungen vor.


Lieferzeit:

Die ungefähren Lieferfristen werden von uns ohne Gewähr bekanntgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfristen beginnen mit der Bestellannahme, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher Lieferdetails. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ab Bestellannahme abgenommen werden, widrigenfalls den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges treffen. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie beispielweise Streik, Aussperrungen, Ausfall von Materialanlieferungen oder durch Maschinenschäden hervorgerufene Produktionseinstellungen, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer Verlängerung der angegebenen Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Wird die von uns angegebene Lieferfrist um mehr als drei Monate überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Gewähr einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt steht uns auch dann zu, wenn nach Bestellannahme jedoch vor Lieferung, Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.


Versand:

Die Ware gilt mit der Aufgabe ( Bahn, Post bzw Spedition ) als abgenommen und reist in der Regel auf Kosten, immer aber auf Gefahr des Empfängers ab Werk Wien. Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es uns frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart auszuwählen. Die Beschaffenheit, die Menge der Sendung und ihrer Verpackung können nur binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Wird die Beanstandung von uns als begründet anerkannt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.


Preise:

Die von uns angegebenen Preise sind freibleibend, ohne Umsatzsteuer, Verpackung und Montage oder sonstiger Nebenkosten zu verstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Fakturiert werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise und Rabatte.


Zahlungsbedingungen:

Alle unsere Rechnungen werden, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage mit 3% Skonto der 30 Tage ohne jeden Abzug ab Fakturendatum zur Bezahlung fällig. 

Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe des Debetsatzes unserer Hausbank, mindestens jedoch 12% p.a. zu verrechnen. Alle aus dem Zahlungsverzug entstehende Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Kunden.

Wir sind berechtigt sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug gekommen ist oder wenn Umstände bekannt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtung fraglich erscheint. Wir sind berechtigt, Lieferforderungen durch Sendungen per Nachnahme auf Kosten des Kunden einzuziehen.

Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest, angenommen. Sie gelten erst nach Einlösung durch den Bezogenen als Zahlung. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Kunden und sind nach Bekanntgabe sofort zu bezahlen. Wir können Scheck- und Wechselzahlungen nach freiem Ermessen ablehnen. Gegenforderungen können erst dann aufgerechnet werden, wenn sie von uns durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind.


Gewährleistung:

Die gelieferte Ware ist seitens des Käufers unverzüglich nach Anlieferung und vor Weiterverarbeitung mit der gehörigen Sorgfalt zu überprüfen ( §377, §378 HGB ) und festgestellte Mängel sind bei sonstigen Ausschluß jeglicher Ansprüche sofort schriftlich zu rügen - Beanstandungen bereits verarbeiteter Ware können nicht angenommen werden. Beanstandete Waren werden nach unserer Wahl ganz oder teilweise wieder hergestellt oder ersetzt. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird ausgeschlossen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch uns erfolgen. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck für uns kostenlos einzusenden. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht ein.


Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Zinsen und Kosten, vor. Während unseres Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu bearbeiten oder zu veräußern, hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. 

Er ist ferner verpflichtet, uns Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die von uns gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenen Forderungen samt allen Nebenrechten, solange an uns abgetreten, bis wir mit sämtlichen Forderungen aus unseren Lieferungen an den Kunden vollständig befriedigt worden sind. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind verpflichtet, die aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erwachsenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.


Patente, Schutzrechte:

Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, , so haften wir nur für die ordnungsgemäße Ausführung gemäß den Angaben des Käufers. Der Kunde hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.


Allgemeine Fertigungshinweise:

Sämtliche spanend bearbeiteten Teile werden nach folgenden Normen ausgeführt, wenn vom Besteller keine anderen Angaben vorgeschrieben werden: Längenmaße, Rundungshalbmesser und Fasenhöhen EN ISO 2768 Teil 1 - m Geradheit und Ebenheit, Symmetrie, Rund- und Planlauf EN ISO 2768 Teil 2 - K Toleranzen nach EN ISO 8015, Oberflächen DIN 3141 Reihe 1 Gewindeanfänge und Gewindeausläufe DIN 76 und DIN 78 Regelausführung Maße gelten vor Oberflächenbehandlungen oder Materialvergütungen. Bei Materialbeistellung durch den Kunden ist eine Ausschußquote bis 4% des beigestellten Materials zu tolerieren.


Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz Erfüllungsort. Als ausschließlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergeben, auch für Scheck- und Wechselklagen, wird das für die Handelsgerichtbarkeit ausübende Gericht in Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, Regelungen auf Grund internationaler Kaufrechtsübereinkommen sind nicht anzuwenden.


Schlussbestimmungen:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne daß es eines besonderen Hinweises bedarf. Sollten einzelne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Liefergeschäfte nicht.